Welche Ideen und Vorstellungen stehen hinter unserem Unternehmen. Was bieten wir an und welche wichtigen Faktoren spielen dabei eine Rolle.
Wer
Die sozial – psychiatrische Spitex begleitet, berät und unterstützt Menschen in der Stadt Basel mit einer psychiatrischen Diagnose oder in einer Lebenskrise. Das Mindestalter der Klienten:innen beträgt 18 Jahre.
Was
Klienten:in werden dort abgeholt, wo Sie sind. Nach dem Erstgespräch (Bedarfsabklärung) eruieren wir zusammen den Auftrag, und welche Schritte wir als nächstes als Sinnvoll erachten. Die ambulante psychiatrische Pflege findet idealerweise beim Klienten:in zu Hause statt, im gewohnten Umfeld. Dieses wird auch gerne in die Behandlung mit einbezogen.
Die Hauptaufgaben besteht darin, die Lebensqualität im Alltag zu steigern oder optimieren und ein selbstbestimmtes Leben trotz psychischer Erkrankung zu ermöglichen und Klinikaufenthalte nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu reduzieren. Ergänzend können Kliniken, Institutionen, (z.B. Beratungsstellen) Ärzten:innen, Therapeuten:innen, beratend zugezogen werden.
Wie
Die Zuweisung der Klienten:innen erfolgt über Ärzte:innen (Haus-/Therapie-/Fach-Ärzte:innen) Psychologen:innen, Psychiatrische Kliniken/Spitäler, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Soziale Dienste, andere Fachstellen, Angehörige oder als Selbstzuweisung. Beim Erstgespräch wird eine umfassende Bedarfsabklärung durchgeführt.
Mit wem
Die Zusammenarbeit mit der sozial-psychiatrischen Spitex basiert auf einer klar verständlichen und transparenten Kommunikation (vorzugsweise) mit allen Beteiligten.
Die sozial – psychiatrische Spitex versteht sich als Teil eines interdisziplinären Netzwerkes, mit dem Auftrag die Gesundheit der betroffenen Person zu erhalten und die Lebensqualität zu steigern. Die Ziele und Interventionen werden, wenn immer möglich zusammen mit dem Klienten:in erarbeitet.
Wofür
Regelmässiger Fachaustauschen und Supervisionen, sowie jährliche Weiterbildungen, ist ein wichtiger Bestandteil, um die fachlichen und Qualitativen Anforderungen hochzuhalten und weiterzuentwickeln.
Die unter Art. 32 des Bundesgesetztes über die Krankenversicherung (KVG) vorgegebenen WZW Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit & Wirtschaftlichkeit) können jederzeit nachvollzogen und begründet werden.