Sozial psychiatrische Spitex

Was bedeutet Spitex? Wer hat Anrecht auf Leistungen? Was/wieviel bezahlt die Krankenkasse? Dies und ähnliche Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

Was bedeutet Spitex?

Spitex bedeutet Spital (Klinik) externe Pflege. Also Pflege, die ausserhalb des stationären Bereichs erbracht wird. In der Regel bei Ihnen zu Hause. Es wird unterschieden zwischen öffentlichen und privaten Spitex – Organisationen. Bei den öffentlichen Organisationen ist meist die Gemeinde Träger, bei privaten Spitex Organisationen sind es private Trägerschaften.

Wer hat Anrecht auf Spitex Leistungen?

Jede Person hat Anrecht auf Spitex – Leistungen, wenn der Bedarf der Leistungen durch eine anerkannte Organisation ausgewiesen ist und ein Arzt/Ärztin die Spitex Leistungen verordnet. Die verordneten Leistungen müssen in der Regel von den Krankenversicherern vergütet werden. Der Kanton übernimmt einen Anteil, ein Selbstbehalt wird Ihnen in Rechnung gestellt.
(s. ‘Tarifverordnung’) Tarife für hauswirtschaftliche Leistungen sind je nach Anbieter unterschiedlich, meist werden Zuschläge für Wegzeit und Fahrspesen verrechnet.

Welche Leistungen bekomme ich?

Jede Person kann sich bei einer privaten oder öffentlichen Spitex – Organisation anmelden. Damit die erbrachten Leistungen über die Krankenversicherung abgewickelt werden können (ausgenommen Selbstzahler) brauchen sowohl die privaten wie die öffentlichen Organisationen eine kantonale Zulassung und eine Abrechnungsnummer der Krankenkasse (ZSR – Nummer). Die Organisationen garantieren damit, dass die Leistungen ausschliesslich durch Personal mit einer Pflegeausbildung erbracht werden.

Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?

Krankenversicherungen bezahlen in der Regel 60 – 90 Stunden pro Quartal für Pflegeleistungen, die vom Arzt verordnet wurden. Egal, ob die Leistungen durch öffentliche oder private Spitex – Organisationen erbracht werden. Wichtig ist, dass die Organisation über eine kantonale Bewilligung verfügt, und somit von den Krankenkassen anerkannt ist. Die Kosten sind kantonal geregelt. (s. ‘Tarifverordnung’) (s. ‘Merkblatt Pflegefinanzierung’)